Eine zweite Stufe stellt der (und welchem deutschen Urlauber ist dies kein Begriff) "Vin de pays" dar. Ein Landwein, der bereits aus einem bestimmten Gebiet stammen muß und nicht mit Weinen aus anderen Regionen verschnitten werden darf. Kontrolliert wird außerdem der Höchstertrag und der mindestens vorgeschrieben Alkoholgehalt. Auch hier stellt das Languedoc mit Rotwein den größten Anteil.
In den ersten beiden Stufen finden sich noch nicht die Bezeichnungen Chateau oder Clos, diese Kennzeichnung ist bei deisen Stufen verboten.